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Bundesgerichtshof entscheidet über «Rothenburg»
Die letzte Instanz in Deutschland beschäftigt sich heute mit dem Horrorfilm über den «Kannibalen von Rothenburg».
Der Film mit Thomas Kretschmann in der Hauptrolle sollte eigentlich schon 2006 in die Kinos kommen. Doch der verurteilte Mörder Armin Meiwes hatte sich vor einem Obergericht erfolgreich gegen die Aufführung von «Rothenburg» gewehrt. Mit Verweis auf das Persönlichkeitsrecht argumentierte Meiwes, der Film gebe «zu exakt» sein Leben wieder. Die Produktionsfirma wiederum wehrte sich gegen dieses Urteil und zog den Fall an den Bundesgerichtshof weiter.
Der als «Kannibale von Rothenburg» bekannt gewordene Meiwes hatte 2001 einen anderen Mann mit dessen Einverständnis ermordet, zerstückelt und teilweise verspeist.