Hans Haldimann konnte vier Folteropfer aus verschiedenen Erdteilen, die schon vor vielen Jahren in der Schweiz gelandet sind, dazu bewegen, ihm Rede und Antwort zu stehen. Neue Erkenntnisse gewinnt er für das mit der Materie vertraute Publikum dabei nicht, aber er gibt diesen schrecklichen Schicksalen ein Gesicht und liefert so nebenbei ein sympathisches Plädoyer für ein Asylwesen, das sich er tatsächlich Hilfsbedürfigen annimmt. Zur Filmkritik von Eduard Ulrich
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Vier Folteropfer aus verschiedenen Erdteilen sind in der Schweiz gestrandet und ziehen Bilanz. mehr...
E / e = Englisch
F / f = Französisch
I / i = Italienisch
O / o = Originalsprache
z.B. = Edf = Englisch gesprochen, deutsche und französische Untertitel.
Angegeben wird das gesetzliche und allenfalls das empfohlene Mindestalter für den Kinobesuch.
z.B. 12 / 14 J: Gesetzliches Mindestalter ist 12, empfohlen ab 14 Jahren.
z.B. 12 J: Gesetzliches und empfohlenes Mindestalter ist 12.
Vorstellungen mit Ende nach 24 Uhr dürfen nur von Personen ab 18 Jahren besucht werden. Bei Kindern bis 6 Jahre ist Erwachsenenbegleitung obligatorisch.
Die Alterszulassung ist in der Schweiz kantonal (in St. Gallen sogar kommunal) geregelt, weshalb es zu grösseren Unterschieden zwischen einzelnen Ortschaften kommen kann. In folgenden Kantonen gelten einheitliche Regelungen:
- AG, LU, SH, ZH (Zürcher Filmkommission)
- FR, JU, GE, NE, VD, VS (Filmkommission Genf / Waadt)