Als zwei Freunde, die eigentlich nur auf ein Haus aufpassen sollen, in der Abwesenheit des Besitzers eine grosse Party veranstalten, geht alles schief, was schief gehen kann. Am nächsten Morgen wachen die beiden in einem verwüsteten Haus auf, mit zwei Leichen und einem Sack voll Geld. Voller Sorge, dass die Polizei ihnen nicht glauben wird, starten die beiden einen abenteuerlichen Versuch, die Leichen loszuwerden und das Haus in den Ursprungszustand zurückzuversetzen, bevor die Besitzer zurückkommen. [Pressetext]
E / e = Englisch
F / f = Französisch
I / i = Italienisch
O / o = Originalsprache
z.B. = Edf = Englisch gesprochen, deutsche und französische Untertitel.
Angegeben wird das gesetzliche und allenfalls das empfohlene Mindestalter für den Kinobesuch.
z.B. 12 / 14 J: Gesetzliches Mindestalter ist 12, empfohlen ab 14 Jahren.
z.B. 12 J: Gesetzliches und empfohlenes Mindestalter ist 12.
Vorstellungen mit Ende nach 24 Uhr dürfen nur von Personen ab 18 Jahren besucht werden. Bei Kindern bis 6 Jahre ist Erwachsenenbegleitung obligatorisch.
Die Alterszulassung ist in der Schweiz kantonal (in St. Gallen sogar kommunal) geregelt, weshalb es zu grösseren Unterschieden zwischen einzelnen Ortschaften kommen kann. In folgenden Kantonen gelten einheitliche Regelungen:
- AG, LU, SH, ZH (Zürcher Filmkommission)
- FR, JU, GE, NE, VD, VS (Filmkommission Genf / Waadt)