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Polizei geht gegen Splatter-Fans vor

Pascal Blum
News: Pascal Blum

Der Artikel «Blut geleckt» aus der letzten «Facts»-Ausgabe gibt zu reden: Darin wird geschildert, wie die Polizei mit Hausdurchsuchungen und Beschlagnahmungen gegen Fans von Horror- und Splatterfilmen vorgeht. Die Liste mit den indexierten Werken jedoch war bislang unbekannt und wird willkürlich angewendet.

Polizei geht gegen Splatter-Fans vor

Der Schweizerische Videoverband (SVV) hat zusammen mit der Polizei eine Liste mit rund 200 Titeln zusammengestellt, die beschlagnahmt werden dürfen. Darunter finden sich skurille Trash-Filmchen wie auch populäre Filme aus dem Splatter-Kanon: «Braindead», «L'Adilà», «Dawn of the Dead», «Friday the 13th – The Last Chapter», «Gesichter des Todes» oder «Halloween 2». Wer diese Filme öffentlich zeigt, damit handelt oder nur schon besitzt, so «Facts», macht sich strafbar.

Die Liste jedoch wurde nie veröffentlicht. Ein Horror-Fan im Zürcher Oberland musste 1'100 Franken Busse bezahlen, weil er in Deutschland den Gore-Film «Japanese Torture Box» bestellte. Der Zoll fing das Paket ab, die Polizei konfiszierte die Filme im Haus des Fans. Dabei gehe die Polizei gar nicht offensiv vor, wie sie selber sagt: Beamte würden immer intensiver nach Kinderpornografie fahnden und stiessen deshalb auch öfter auf Anbieter von Horrorfilmen. Horrorfreunde und Händler müssen nun gleichermassen mit Strafen rechnen.

Kritiker sprechen von «reiner Willkür». Der Index wurde aus Deutschland übernommen, weil es hier keine Zensurstelle gibt. Doch einige der Filme wären in Deutschland «längst zurückgestuft worden», so «Facts». Auch im Fernsehen seien einige der indexierten Horrofilme schon zu sehen gewesen. Facts hat die Liste online publiziert und damit weitere Diskussionen ausgelöst: So ärgern sich Horrofans in einer Newsgroup der Uni Zürich über Willkür in der Anwendung des Index und möchten Hersteller dazu verpflichten, «auf jede DVD ein Making Of als Special zu packen, wo jeder sich davon überzeugen kann, dass die zerfetzte Leiche auch irgendwann Feierabend hat und wieder nach Hause geht».

9. November 2005

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