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Filmverbot?
Dem Oskar nominierten mexikanischen Film“Amores perros” droht ein Vorführverbot in England.
Eine zwanzig Sekunden lange Szene ist Schuld, dass “Amores perros” unter ein Vorführverbot in England fallen könnte. Der Stein des Anstosses sind die Bilder ringender Kampfhunde. Die rechtliche Grundlage für das drohende Verbot ist ein Gesetz aus dem Jahre 1937, das tierquälerische Bilder von öffentlichen Bildschirmen verbannt. Eine wahre Freude für Tierschützerinnen wie Brigitte Bardot! Dummerweise ist die besagte Szene unabdinglich für das Verständnis des Films und kann deshalb nicht herausgeschnitten werden. Und diese Sachlage sorgt für Aufruhr in Grossbritannien! Jedermann, von der Filmklassifikationskommission über die Royal Society for the Prevention of Cruelty to Animals (sogar Vereine dieser Art sind ‘königlich’ im Grossen Britannien) bis zur gesammten britischen Presse, hat in den letzten Tagen etwas zur Sache gesagt. Erstaunlich ist, dass jegliches tierschützerlische Zähnefletschen ausblieb, als “Snatch”, in dem es eine vergleichbare Szene gibt, herauskam. Der kleine Unterschied zwischen den zwei Produktionen ist wohl, dass “Amores perros” , im Gegensatz zum teuren britischen “Snatch”, eine kleine mexikanische Produktion ist. So kommt es, dass der mexikanische Film einen Maulkorb verpasst kriegt, während “Snatch” mit Streicheleinheiten eingedeckt wurde. Ein wunderbares Beispiel tierschützerischer Konsequenz!
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