Ein altes, verlassenes Krankenhaus dient einer Gruppe von Studenten als idealer Ort für ein Experiment. Hier in den dunklen Ecken, langen Korridoren und einsamen Zimmern, wo einst Patienten um Leben und Tod rangen, wollen sie sich ihren ureigenen Ängsten stellen und ihre Phobien überwinden. Doch schnell wird die Therapie zum Horrortrip, als ein Mörder im Krankenhaus sein Unwesen treibt und auf schreckliche Weise nach und nach seine Opfer fordert. [Pressetext]
E / e = Englisch
F / f = Französisch
I / i = Italienisch
O / o = Originalsprache
z.B. = Edf = Englisch gesprochen, deutsche und französische Untertitel.
Angegeben wird das gesetzliche und allenfalls das empfohlene Mindestalter für den Kinobesuch.
z.B. 12 / 14 J: Gesetzliches Mindestalter ist 12, empfohlen ab 14 Jahren.
z.B. 12 J: Gesetzliches und empfohlenes Mindestalter ist 12.
Vorstellungen mit Ende nach 24 Uhr dürfen nur von Personen ab 18 Jahren besucht werden. Bei Kindern bis 6 Jahre ist Erwachsenenbegleitung obligatorisch.
Die Alterszulassung ist in der Schweiz kantonal (in St. Gallen sogar kommunal) geregelt, weshalb es zu grösseren Unterschieden zwischen einzelnen Ortschaften kommen kann. In folgenden Kantonen gelten einheitliche Regelungen:
- AG, LU, SH, ZH (Zürcher Filmkommission)
- FR, JU, GE, NE, VD, VS (Filmkommission Genf / Waadt)